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Allgemeine Geschäftsbedingungen 2024

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des KWPN Bundes der Hengsthalter gelten für alle Bedeckungen über SWS Nijhof B.V. im Jahre 2024.
  2. Das Sperma unserer Hengste kann täglich bis 09.30 Uhr bestellt werden. Bei der Bestellung müssen der Name und die Lebensnummer der Stute sowie die vollständige Adresse des Stutenhalters gemeldet werden.
  3. Nach der ersten Bestellung werden der erste Teil des Deckgeldes, d.h. 250 Euro (zzgl. MwSt.) und die Versandkosten in Rechnung gestellt. Der zweite Teil des Deckgeldes wird in Rechnung gestellt, wenn die Stute 6-8 Wochen tragend ist.
  4. Für die güste Stute muss vor dem 1. Oktober 2024 eine schriftliche güst-Erklärung des Tierarztes vorliegen. Anderenfalls entfällt die güst-Regelung.
    War die Stute vorher tragend und ist sie nach dem 1. Oktober 2024 nicht tragend, kann die Gutschrift nur im Folgejahr (2025) mit demselben Hengst verwendet werden.
  5. SWS Nijhof BV verkauft keine einzelnen Spermaportionen, sondern nur Trächtigkeiten (mit Ausnahme von Heartbreaker und Clinton). Sie bezahlen das Deckgeld pro trächtige Stute. Nicht verwendete Spermaportionen bleiben im dauerhaften Besitz von SWS Nijhof BV und müssen am Ende der Decksaison returniert werden oder dürfen gegen Bezahlung noch verwendet werden.
  6. Mit Frischsperma oder TG sperma gewonnene Embryonen müssen im Jahr der Samenabgabe bezahlt werden.
  7. Die Stutenbetreuung auf unserer Station wird besorgt durch Tierarzt Jeroen Smak von DAP Berkelzicht.
  8. Stuten werden besamt auf Rechnung und Risiko des Stuteneigners.
  9. Versandkosten und amtstierärztliche Kosten für Bedeckungen im Inland und Ausland werden zur Gänze an den Stutenhalter weitergegeben.
  10. Für Bedeckungen durch ausländische Hengste und/oder selbst gelieferte Spermaportionen wird eine Besamungsvergütung in Rechnung gestellt.
  11. Bei Überschreitung des Zahlungstermins erhöht sich der Rechnungbetrag um die Mahnkosten und eine Säumnisgebühr sowie eventuelle Inkassokosten.
  12. Durch die Bestellung und Annahme des Spermas erklärt der Stutenhalter, Kenntnis von diesen Geschäftsbedingungen erhalten zu haben, und er erklärt sich einverstanden mit den Deck- und Zahlungsbedingungen.
  13. SWS Nijhof BV übernimmt keinerlei Verantwortung für einen Schaden, eine Erkrankung oder Verletzung an Menschen, Tieren, Transportmitteln oder anderem.
  14. SWS Nijhof B.V. haftet für keinerlei Mängel in Bezug auf die Lieferung von Sperma, es sei denn sie beruhen auf Vorsatz und/oder Leichtfertigkeit. SWS Nijhof B.V. führt die Bestellungen nach bestem Wissen und Vermögen aus. In dem eventuellen Fall einer verspäteten or fehlerhaften Lieferungen ist SWS Nijhof B.V. keinesfalls für irgendeine Art von Schäden, die dadurch entstehen könnten, verantwortlich.
  15. Europäische EU-Station: NL-8486: Für den Versand von Frisch- und Tiefgefriersperma unserer Hengste ins Ausland sind wir zertifiziert. Beachten Sie bitte, dass wir die entsprechende Abteilung des niederländischen Wirtschaftsministeriums bei Exporten rechtzeitig informieren müssen.
  16. Das Stallgeld bei SWS Nijhof BV beträgt € 7,50 (zzgl. MwSt.) für Stuten ohne Fohlen und € 10,00 (zzgl. MwSt.) für Stuten mit Fohlen.
  17. Die Tierarztkosten für das Abtasten (Palpieren) und Scannen betragen € 100,00 (zzgl. MwSt. sowie Medikamente und weitere Maßnahmen), falls Sie einen Hengst in Anspruch nehmen, dessen Eigner Nijhof ist. Bei anderen Hengsten sowie selbst angeliefertem Sperma betragen die Tierarztkosten für die Betreuung € 350,00 (zzgl. MwSt.).Die Stuten müssen mindestens drei Jahre alt sein, um befühlt und/oder besamt zu werden

Haben Sie Fragen oder wollen Sie Auskünfte über spezielle Konditionen, dann nehmen Sie Kontakt auf über: 0031545-481259 oder über: info@team-nijhof.nl. Unser Büro ist geöffnet von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr.